Leistungsverzeichnis der Mietverwaltung
Der Mietverwalter ist verpflichtet, die Immobilienverwaltung gewissenhaft zu führen und alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist. Er ist berechtigt und verpflichtet die wirtschaftlichen uns sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu beachten und zu vertreten. Zum Aufgabenbereich des Mietverwalters gehören insbesondere:
1. Vertragsverwaltung
Erfassung aller Stammdaten zum Objekt Erfassung aller Stammdaten zu den Mietern Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten Einholung von preisrechtlichen Genehmigungen zu Wertsicherungsklauseln Alle Vertragsabwicklungen mit den Mietern Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens mit Erstellung eines Mahnbescheids Prüfung und Zahlung aller Ausgaben Überprüfung vereinbarter Mietgleitklauseln Überprüfung des Mietpreisniveaus Vorschläge zur Anpassung von Mieterhöhungen Durchführung der Anpassung des Mietzinses Nebenkostenvorauszahlungen zeitnah anpassen
2. Allgemeine Verwaltung
Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietung einschließlich Mietersuche sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämien unterschieden die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungs- rechten Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung Verwaltung von Hausakten und Belegen Verwaltung von Mietsicherheiten
3. Technisches Gebäudemanagement
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme den Betrag von x , hat der Mietverwalter wenigstens zwei Angebote einzuholen. Soll die Auftragsvergabe nicht an den billigsten Anbieter erfolgen, ist hierzu das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.
4. Rechnungswesen
Erstellung, Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste Erstellung einer Gewinn- und VerlustrechnungErstellung der Nebenkostenabrechung und Einziehung evtl. Nachforderungen sowie ggf. Vorschlag zur Anpassung der Vorausleistung Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
Für Fragen stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung |