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Bauträger
Wir haben die Genehmigung des Landratsamtes Konstanz, gemäß § 34 c der Gewerbeordnung, als Bauträger im Einfamilienhausbereich, als auch im Geschosswohnungsbau für Sie tätig zu sein, unter
folgendem Text:
Erlaubnis für Bauvorhaben
als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten und von Bewerbern um Erwerbs- oder
Nutzungsrechte vorbereiten und/oder dürchzuführen;
Gerne unterbreiten wir auch Ihnen, mit unserer Erfahrung, Angebote für ein Neubauprojekt auf Ihrem eigenem Grundstück.
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