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Baubetreuung
Laut Genehmigung des Landratsamtes Konstanz, gemäß § 34 c der Gewerbeordnung, haben wir die Erlaubnis
als Bauträger im Einfamilienhausbereich, als auch im Geschosswohnungsbau für Sie tätig zu sein, unter folgendem Text:
Erlaubnis für Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten und/oder dürchzuführen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen, mit unserer Erfahrung, Angebote für die Baubetreuung Ihres Neubauprojektes.
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